Vorsorge treffen

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod gehört nicht zu den leichtesten Themen, aber aus unserer Erfahrung wissen wir, dass rechtzeitig verfasste Verfügungen über das eigene Lebensende eine große Entlastung für die ganze Familie sind. Auch Verfügungen im Krankheitsfall sind sinnvoll.

Verfügungen für das Leben

Krankheiten, Unfälle oder andere nicht absehbare Entwicklungen können das Leben gravierend verändern. Was tun, wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden? Auch hier ist es sinn- und verantwortungsvoll, Vorsorge zu treffen.

Einige Möglichkeiten stellen wir Ihnen hier gerne vor. Detaillierte und rechtsverbindliche Auskünfte und auch vorgefertigte Formulare erhalten Sie zum Beispiel auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes: www.bmjv.de, oder bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass in einem schwerwiegenden Krankheitsfall (oder nach einem Unfall) Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung sorgfältig umgesetzt werden. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Vorstellungen nicht äußern können, tritt die Patientenverfügung in Kraft. An die sind Ärzte und das Pflegepersonal gebunden.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht regelt die gesetzliche Vertretung in allen Belangen. Alle Rechtsgeschäfte können dann vom Bevollmächtigten übernommen werden, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind. Dies bedarf keiner richterlichen Zustimmung oder Anordnung.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die gerichtlich als Betreuer eingesetzt wird, falls Sie selbst nicht mehr fähig sind, Entscheidungen zu treffen. In dieser Verfügung können auch Wünsche oder Vorgaben für bestimmte Situationen festgelegt werden. Im Unterschied zu einer Vollmacht darf der Bevollmächtigte erst dann handeln und entscheiden, wenn das Betreuungsgericht zustimmt.

Bestattungsvorsorge

Ihre persönlichen Entscheidungen rund um die spätere Bestattung werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich festgelegt. Gleichzeitig können Sie auch die Finanzierung sämtlicher Bestattungskosten zuverlässig absichern. Sprechen Sie hierzu Ihren Bestatter an, er wird Ihnen gerne konkrete Informationen geben. (verlinken zu 6.3, Bestatter)

Grabvorsorge

Die Grabvorsorge kann schon zu Lebzeiten bedacht und organisiert werden. Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, über die wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informieren.